Die Reform des österreichischen Urheberrechts steht bevor und wie auch immer die Novellierung aussehen wird, wird sie erheblichen Einfluss auch auf Filmschaffende haben. Das Justizministerium hat einen Entwurf vorgelegt, ein neuer wird demnächst erwartet. Vorschläge müssen jetzt eingebracht und diskutiert werden – die Zeit drängt. Doch auch unter Filmschaffenden gibt es nach wie vor Debatten, wie ein modernes Urheberrecht im digitalen Zeitalter in der Praxis aussehen und administriert werden könnte.
Die Themenpalette ist breit und reicht von grundsätzlichen Fragen wie dem Urhebervertragsrecht über die Festplattenabgabe bis zum spezifischen Verhältnis von Regisseur/innen und Produzent/innen, wie es in der cessio legis definiert ist. Ein komplexes Themenfeld, zu dem wir einige Betroffene aus der Filmbranche um knappe Grundsatzstatements gebeten haben, um das Feld der aktuellen Diskussion zu umreißen und Perspektiven aufzumachen.
Eine Woche lang, bis Samstag, 16. März, werden wir hier unterschiedliche Kommentare zum Filmurheberrecht veröffentlichen. Wir beginnen die Diskussion mit vier Beiträgen, wobei der erste ein wenig in die Thematik einführt. Die Kommentare sind keine Reaktionen aufeinander, sondern stehen für sich selbst, vertreten die Meinung des/der jeweiligen Autor/in und verweisen auf verschiedene Aspekte der aktuellen Diskussion. Wir möchten damit die Vielfalt an Meinungen und Gedanken zu diesem Thema zeigen – in der Hoffnung, dass jede/r sich ein eigenes Bild mache. Wie gesagt, bald wird es ein neues Gesetz geben, die Zeit drängt …
Kommentar von Werner Müller (FAMA)
Kommentar von Sandra Csillag (Literar Mechana)
Kommentar von Katharina Mückstein (Regisseurin/Produzentin)
Kommentar von Gernot Schödl (VDFS)
Kommentar von Florian Pochlatko (Filmemacher)
Kommentar von Arman T. Riahi (Filmemacher)
Kommentar von Dagmar Streicher (Filmemacherin/Autorin/Dramaturgin)
Weitere Kommentare folgen.
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