Diagonale
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Diagonale
Festival des österreichischen Films
4.–9. April 2024, Graz

Wien/Graz, Jänner 2023

Der Code of Ethics ist an den gleichnamigen Verhaltenskodex des Filmfonds Wien sowie des Österreichischen Filminstituts angelehnt.

Code of Ethics – Verhaltenskodex

Leitbild für das berufliche Miteinander bei der Diagonale

 

Präambel

Filmfestivals sind Arbeitsbereiche, in denen es aufgrund zeitlicher, organisatorischer oder auch emotionaler Verdichtung zu besonderen Herausforderungen, Stress und außergewöhnlichen Situationen kommen kann. Umso wichtiger ist ein wertschätzender, feinfühliger und von gegenseitigem Respekt getragener Umgang miteinander.

Ziel dieses allgemeinen Leitbilds für berufliches Verhalten (Code of Ethics) ist neben den Bereichen Diversität, Repräsentation und Gleichstellung von Geschlecht die im Grunde selbstverständliche, aber nunmehr auch in dieser Form unmissverständliche Festschreibung von Prinzipien, Werten und Grundsätzen, die die Diagonale, das Festival des österreichischen Films, in Bezug auf die eigene Organisation nach innen zu pflegen versucht und die nach außen etwa im Rahmen von Kooperationen oder bei Gastauftritten Dritter bei der Diagonale erwartet werden. Wir hoffen dadurch, zu einem wertschätzenden und respektvollen Arbeitsklima beitragen zu können.

 

1. Gegen Diskriminierung und Mobbing

Wünschenswert ist eine aktive, kontinuierliche Auseinandersetzung mit Formen von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und ausgrenzendem Verhalten, unabhängig von Vorkommnissen. Ihrem konkreten Vorkommen ist aktiv entgegenzuwirken. Die Meinungen anderer sind zu respektieren und dürfen nicht zum Ziel von persönlichen Angriffen werden. Jede Form von Belästigung und ausgrenzendem Verhalten sind inakzeptabel.

Niemand darf insbesondere aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Aussehen, ethnischer, kultureller, religiöser oder sozialer Zugehörigkeit, Bildungsniveau, Hautfarbe, Alter, Größe, Familienstand oder politischer Überzeugung (im rechtsstaatlichen Rahmen) benachteiligt, ausgegrenzt, beleidigt, herablassend behandelt oder Gewalt angedroht werden. Dies inkludiert auch unangebrachte Witze, unabsichtliche Diskriminierung, Teilen von unangemessenen, sexuell eindeutigen oder gewalttätigen Inhalten insbesondere über digitale Medien und unerwünschte sexuelle Anmache, scheinbar zufällige Berührungen, Zeigen von sexuellen Bildern und Besprechen von sexuellem Verhalten anderer.

Bedenken Sie, dass Betroffene meist bereits selbst versucht haben, aus diskriminierenden oder anderen misslichen Situationen herauszukommen, bevor sie darüber sprechen. Nehmen Sie deren Hinweise und Erzählungen unbedingt ernst und berücksichtigen Sie, dass Betroffene mit dem Aufzeigen von Diskriminierungen und Benachteiligungen zumeist ein hohes Risiko eingehen – speziell hierarchische Konstellationen und Abhängigkeitsverhältnisse müssen in solchen Situationen miteinbezogen werden.

 

2. Respektvolles, professionelles Verhalten

Ein Respektvoller Umgang ist die Grundlage jedes professionellen Verhaltens. Tragen Sie aktiv dazu bei, ein konstruktives und wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen. Reflektieren Sie Ihr Verhalten, bedenken Sie Ihre Wortwahl und verwenden Sie eine angemessene und der Situation angepasste Sprache. Respektieren Sie die Privatsphäre von Kolleg*innen.

Ungeziemender und unverhältnismäßiger Alkohol- und Drogenkonsum gehören nicht zum Arbeitsplatz und verringern die Hemmschwelle für unangemessenes Verhalten.

Generell gilt: Kommunizieren Sie klar Ihre eigenen Grenzen und respektieren Sie die Grenzen anderer. Wenn Sie jemand bittet, mit etwas aufzuhören, dann hören Sie damit auf und zwar sofort.

 

3. Nicht zuschauen, sondern gemeinsame Verantwortung tragen

Wenn Sie Belästigung, Diskriminierung, respektloses oder schikanöses Verhalten gegenüber einer anderen Person beobachten, sind Sie verpflichtet, zu handeln. Es ist durchaus normal, sich im ersten Moment davon auch überfordert zu fühlen. Sprechen Sie, bevor sie handeln mit der betroffenen Person und gehen Sie keinesfalls über sie und ihre Bedürfnisse hinweg. Seien Sie proaktiv, zeigen Sie aus Ihrer Sicht unangemessenes Verhalten anderer auf und machen Sie klar, dass Sie es nicht dulden.

Gegebenenfalls oder bei Gefahr holen Sie sofort Hilfe. Unterschätzen Sie nicht Ihre Wirkung als passive*r Zuschauer*in, denn Nichtstun wird oft als stille Zustimmung gewertet. Auch bei einer Situation, die bereits vorbei ist, sollten Sie Betroffenen Unterstützung anbieten und Ihre Wahrnehmung mitteilen.

 

4. Verantwortung der Führungskräfte und Teamleiter*innen

Neben der generellen Verpflichtung, geltende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften einzuhalten, trifft alle Führungskräfte und Teamleiter*innen eine Fürsorgepflicht, die aktiv wahrzunehmen ist. Dazu gehören auch vorbildhaft die eigenen Umgangsformen, welche wichtige präventive Wirkung haben. Es empfiehlt sich eine transparente Kommunikation zu pflegen. Besonders Maßnahmen, die aus einer Notwendigkeit heraus getroffen werden, sollten gut nachvollziehbar dargestellt werden. Emotionales Verhalten ist in Ordnung, sollte aber verständlich und nachvollziehbar gemacht werden und muss sich im Rahmen eines respektvollen, professionellen Verhaltens bewegen. Hierarchien und Abhängigkeiten müssen in jeder Situation mitbedacht werden, weil sie den Handlungsspielraum von Betroffenen maßgeblich beeinflussen.

Des Weiteren sind Führungskräfte und Teamleiter*innen nach dem Gleichbehandlungsgesetz dazu verpflichtet, Abhilfe bei Vorfällen von Diskriminierung zu schaffen, sobald sie davon erfahren und die Geschäftsführung darüber zu informieren. Sie sollten von Anfang an klar machen, was im Falle einer Meldung passieren wird, wer mit welchen Konsequenzen zu rechnen hat. Auch deshalb ist es ratsam, auf externe Beratungsstellen hinzuweisen und Ihr Commitment gegen Diskriminierung, Belästigung, Ausbeutung und Übergriffe wiederholt zu vermitteln und glaubhaft vorzuleben.

 

5. Informationen und Beratung

#we_do! Anlauf- und Beratungsstelle
Für alle, die in der österreichischen Film- und Fernsehbranche tätig sind. Informationen und Beratung bei Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Machtmissbrauch, sexuellen Übergriffen und Verletzungen im Arbeitsrecht, Prävention und Intervention:
we-do.filmschaffende.at

vera* – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport
In ihrer vollen Funktion seit 5. September 2022 abrufbar:
vera-vertrauensstelle.at

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Beratung und Unterstützung für Menschen, die Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, für Angehörige und Unternehmen, Organisationen und Verantwortungsträger*innen:
gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

Arbeiterkammer
Für alle arbeitsrechtlichen Belange im Falle eines Anstellungsverhältnisses:
arbeiterkammer.at

ZARA. Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit
Beratungsstelle gegen Hass im Netz und gegen Rassismus:
zara.or.at

Frauenhelpline gegen Gewalt
Täglich, 24 Stunden, in vielen Sprachen unter 0800 222 555 oder
frauenhelpline.at

Männergesundheitsberatung
Beratung für Männer und Burschen:
men-center.at

 

 

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